
Ambulante Angebote
Verselbstständigung durch ambulant betreutes Wohnen
- Altersgruppe: keine Einschränkung
- Geschlecht: männlich oder weiblich
- Gesetzlicher Rahmen: §34, §35a in Verbindung mit §34, §35 SGB oder §41 VIII
Das Angebot richtet sich an Jugendliche ab 15 Jahre, die Begleitung und Unterstützung in der Verselbstständigung benötigen. Diese Begleitung knüpft am biographischen Entwicklungsstand des Jugendlichen an. "Was muss ich wann und wie tun?“ bzw. die Nichtbewältigung von alltäglichen Aufgaben werden unter professioneller Begleitung bearbeitet.
Die Vermittlung von lebenspraktischen Kompetenzen wie die eigene Lebensführung (z.B. Kochen, Putzen und Einkaufen), die Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Umgang mit Geld und bürokratische Organisation), Schulbesuch, Umgang mit der eigenen Gesundheit und eine adäquate Freizeitgestaltung gehören zu den Aufgaben, welche die Jugendlichen in der Verselbstständigung bewältigen müssen. Mit unserem Angebot reagieren wir auf den Bedarf an adäquaten Unterbringungs- und insbesondere Verselbstständigungsmöglichkeiten für junge Menschen in belasteten Lebenssituationen und übernehmen konkrete Verantwortung für besonders belastete Personengruppen.
Intensiv Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)
- Altersgruppe: ab 14 Jahren
- Geschlecht: männlich oder weiblich
- Gesetzlicher Rahmen: §34, §35a in Verbindung mit §34, §35 SGB oder §41 VIII
Die Individualpädagogische Hilfe ist gekennzeichnet durch die Flexible Angebotsgestaltung und basiert auf den Grundlagen der Intensiv sozialpädagogischen Einzelfallhilfe (ISE). Aufgrund der Individualität der auszurichtenden Pädagogik ist die konkrete Zielplanung in der Hilfeplanung bzw. im Hilfeplangespräch vom besonderen Stellenwert. Da die jungen Heranwachsenden meist schon erheblich belastet sind und konventionelle Hilfen zur Erziehung nicht mehr greifen, ist die Hilfe gänzlich an der Bedarfslage des Hilfeempfängers orientiert. Dabei sollen die Ressourcen des jungen Heranwachsenden beachtet werden und als Grundlage dienen. Der junge Heranwachsende soll Wünsche, Ziele sowie eigene Perspektiven vorstellen und formulieren können.
Um die Ressourcen der jungen Heranwachsenden zu erkennen, werden sie konventionell an ihren Standpunkten in den verschiedenen Lebensbereichen abgeholt: Wohnraum & Umgebung, Job & Schule, Finanzen & Behörden; Gesundheit & Hygiene, Soziales & Freizeit. Anhand dieser Methode können die Fachkräfte das entsprechend benötigte Netzwerk für den jungen Heranwachsenden herstellen.
Time-Out Maßnahme (max. 3 Monate)
- Altersgruppe: keine Einschränkung
- Geschlecht: männlich oder weiblich
- Gesetzlicher Rahmen: §27 SGB VIII in Verbindung mit §33, §34, §35 und §35a
Unsere Time-Out Projekte können sowohl im Inland als auch im Ausland in Anspruch genommen werden. Jugendliche werden aus ihrem angespannten sozialen Umfeld herausgeholt, um sie in einer reizarmen Umgebung unterzubringen. Für eine begrenzte Zeit (maximal 3 Monate) haben die Jugendlichen die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen, Distanz zu ihrem Umfeld zu gewinnen und alte Verhaltensmuster abzulegen.
Es stehen verschiedene Einsatzbereiche zur Verfügung, die wir gerne mit Ihnen direkt und in Abhängigkeit der individuellen Situation des Jugendlichen besprechen.
Sie wünschen detaillierte Beschreibungen unserer Angebote? Gerne bringen wir Ihnen unsere Konzepte näher – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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