Über uns.

Leitbild und Philosophie

Als Träger der Jugendhilfe stellen wir den erzieherischen Bedarf jedes einzelnen Kindes, Jugendlichen und jungen Volljährigen in den Mittelpunkt unserer Arbeit. In unseren qualifizierten Einrichtungen werden junge Menschen betreut, in deren Familien eine ihrem Wohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

Wir setzen uns für den Jugendlichen ein, unterstützen ihn und fangen ihn auf, damit die Intention des Gesetzgebers zum Wohle des Kindes und Jugendlichen nicht verwehrt werden. Voraussetzung dafür ist zunächst der Wille des Jugendlichen sich auf das Hilfsangebot einzulassen.

Ob stationär oder ambulant: Unsere Hilfsangebote setzen nicht nur bei bereits eingetretener Kindeswohlgefährdung ein, sondern können bereits als Präventivmaßnahmen greifen. Nach eingehender Einzelfallprüfung bereiten wir individuell geeignete Maßnahmen vor, die nötig sind, um die Mangellage des Einzelnen auszugleichen bzw. zu beheben.

Musketiere schild aus fäden

Pädagogische Methoden

Partizipation und Beschwerde­managment

Mitmachen von Anfang an! Jede Stimme zählt! Jeder hat Rechte!

Das Thema Partizipation ist in den letzten Jahren bis in die Betreuungsform der 1-jährigen Kinder vorgedrungen und ist Teil des Bildungsauftrags betreuender Einrichtungen geworden.

Partizipation im Alltag unserer Betreuungsstellen findet statt, indem:

  • Kinder und Jugendliche in alltägliche Entscheidungen einbezogen werden
  • Kinder und Jugendliche den Wochenspeiseplan mitgestalten und auch beim Einkauf der Lebensmittel eingebunden werden
  • Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, ihren eigenen Bereich im Zimmer nach ihren Wünschen zu gestalten, z.B. Poster, Collagen o.ä.
  • Kinder und Jugendlichen mit Unterstützung des Erziehers ihre Kleidung selbst aussuchen
  • Kinder und Jugendliche bei Freizeitgestaltung, Aktivitäten und Urlaubsgestaltung mitwirken
  • die Regeln der Gruppe in regelmäßigen Gruppengesprächen mit den Kindern und Jugendlichen besprochen und gegebenenfalls angepasst werden
  • Kinder und Jugendliche bei Projekten, wie z.B. der Renovierung der Gruppen frühzeitig in die Planungen einbezogen werden. Sie haben die Möglichkeit, ihre Wünsche und Ideen zur Gestaltung in die Planung einzubringen

Neben dem Recht auf Beteiligung an allen sie betreffenden Entscheidungen, haben Kinder und Jugendliche auch das Recht auf Beschwerde. Wir sichern allen Kindern/Jugendlichen, Eltern und Prozessbeteiligten das Recht zu, Beschwerden, Wünsche und Anregungen kundgeben zu können.

Wir verstehen diesen Prozess als Qualitätsmerkmal unserer Einrichtung, um unsere pädagogische Arbeit fortlaufend zu verbessern und das Wohl der Kinder und Jugendlichen in unseren Einrichtungen zu schützen.

Schutzkonzept und Krisenmanagement

Der Schutz des Wohls der Kinder und Jugendlichen ist bedingungslos zu jedem Zeitpunkt unser oberstes Gebot. Die Prävention von sexueller, seelischer und körperlicher Gewalt integrieren wir in unseren an den Betreuungsstellen individuellen Schutzkonzepten, um den Schutz unserer zu Betreuenden gewährleisten zu können.

Qualitätsmanagement

In einem fortlaufenden Dialogkreislauf müssen gemeinsame Qualitätsstandards immer wieder präzisiert und regelmäßig überprüft werden. Somit können individuelle Hilfeplanung und im Einzelfall vereinbarte Hilfeleistungen umgesetzt werden. Die Auslegungsmaßstäbe für die Qualität der Leistungen sind einerseits die Erwartungen der Kinder/Jugendlichen und ihrer Familien, andererseits auch die Erwartungen des Jugendamtes an die Qualität der Einrichtung.

Träger der Kinder- und Jugendhilfe

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