Ein Zuhause auf Zeit
Familienanaloge Wohnformen
nach §34 SGB VIII und §32.2 Satz 2 SGB VIII
Familienanaloge Wohnformen sind ein zentrales Konzept der Fremdunterbringung nach §34 SGB VIII und §32.2 Satz 2 SGB VIII sowie in Verbindung mit § 41 SGB VIII. Sie bieten Kindern und Jugendlichen ein stabiles, sicheres und förderliches Umfeld
Rahmenbedingungen
für die Betreuung
Altersgruppe: keine Einschränkung
Geschlecht: männlich oder weiblich
Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII, § 41 i. V. m. § 34 SGB VIII, §33.2 Satz 2 SGB VIII (Erziehungsstelle / Fachpflegestelle)
Erziehung in familienanalogen
Wohnformen – Bindung
als Schlüssel
Erziehung bedeutet gezieltes Handeln, um gewünschte Verhaltensweisen zu fördern und unerwünschtes Verhalten zu reduzieren. Bindungsarbeit ist hierbei essenziell, um stabile emotionale Beziehungen aufzubauen.
Für wen sind familienanaloge Wohnformen geeignet?
Dieses Konzept richtet sich an Kinder und Jugendliche, die nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, z. B. aufgrund von:
Vernachlässigung
Gewalt
Alkohol- und Drogenmissbrauch
Traumatisierende Lebensumstände
Vor allem traumatisierte Kinder profitieren von einer familiären, verlässlichen Struktur.
Integration in ein funktionierendes Familiensystem
Die Unterbringung erfolgt in sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften oder familienähnlichen Strukturen, die den Alltag einer intakten Familie widerspiegeln.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie im Rahmen der individuellen Hilfeplanung.
Wer kann eine familienanaloge Wohnform anbieten?
Familien (Kernfamilie, Patchwork, Einelternfamilie, gleichgeschlechtliche Paare)
Einzelne pädagogische Fachkräfte
Voraussetzung: pädagogische Ausbildung und Bereitschaft zur langfristigen Betreuung im eigenen Wohnraum.
Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte
Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung
Förderung der emotionalen, sozialen und schulischen Entwicklung
Gestaltung eines strukturierten Alltags
Ziel: Ein Zuhause bieten, das Sicherheit, Stabilität und Orientierung ermöglicht.
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Familienanaloge Wohnformen
Altersgruppe: keine Einschränkung, Geschlecht: männlich oder weiblich, Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII, §41 in Verb. mit §34 SGB VIII, §33.2 Abs. 2 SGB VIII (Erziehungsstelle / Fachpflegestelle)
Wohngruppen
Altersgruppe: keine Einschränkung, Geschlecht: männlich oder weiblich, Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII, §41 in Verb. mit §34 SGB VIII
Jugendwohn-gemeinschaften
Altersgruppe: keine Einschränkung, Geschlecht: männlich oder weiblich, Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII, §41 in Verb. mit §34 SGB VIII
Sozialpädagogisch betreutes Wohnen
Altersgruppe: keine Einschränkung, Geschlecht: männlich oder weiblich, Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII, §41 in Verb. mit §34 SGB VIII