FAMILIENANALOGE WOHNFORMEN

bei den musketiere

  • Altersgruppe: keine Einschränkung
  • Geschlecht: männlich oder weiblich
  • Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII, §41 in Verb. mit §34 SGB VIII

In familienanalogen Wohnformen, als Konzepte der Fremdunterbringung, soll eine an familienähnlichen Strukturen orientierte Erziehung stattfinden. Erziehung als ein zentraler Bestandteil intendiert dabei das zielgerichtete Handeln, um gewünschte Verhaltensweisen des Betreuten zu fördern und unerwünschtes Verhalten zu minimieren oder zu beseitigen. Für eine gute Erziehung sehen wir die Bindungsarbeit als essenziell an. 

In der Umsetzung heißt das, dass Kinder und Jugendliche, die in Form verschiedenster Fassetten erheblich benachteiligt sind und aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in ihren Herkunftsfamilien bleiben können (u.a. Alkohol- und Drogenkonsum, Vernachlässigung, Gewalt), in ein funktionierendes Familiensystem (familienanaloge Wohnformen oder sozialpädagogische Lebensgemeinschaften) integriert werden. Für traumatisierte Kinder eignet sich dieses Betreuungskonzept in besonderer Weise. Die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie wird in die Betreuungssituation einbezogen, sodass ein regelmäßiger Austausch im Rahmen der individuellen Hilfeplanung stattfindet. 

Dabei können die Betreuungsstellen sowohl Familien (u.a. Kernfamilie, Einelternfamilie, Patchworkfamilie, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft), als auch einzelne PädagogInnen sein. In jedem Falle müssen die betreuenden Personen pädagogisch ausgebildet sein. 

Die pädagogischen Fachkräfte erklären sich dazu bereit, das Kind/den Jugendlichen langfristig in ihrem eigenen Lebensund Wohnraum adäquat zu betreuen und zu fördern. Ferner übernehmen sie die Pflicht, umfassende Leistungen und Aufgaben einer Familie in dem familiären Zusammenleben mit den Kindern umzusetzen. 

Das Zusammenleben in ihrem neuen „Zuhause“ orientiert sich dabei an den Strukturen und der Alltagsgestaltung einer funktionalen Familie, welche durch den Aufbau und die Aufrechterhaltung einer gegenseitig respekt- und vertrauensvollen sowie wertschätzenden Beziehung zwischen dem Kind/Jugendlichen und der pädagogischen Fachkraft bzw. den pädagogischen Fachkräften gekennzeichnet ist.

A. FAMILIENANALOGE WOHNFORMEN

  • Altersgruppe: keine Einschränkung
  • Geschlecht: männlich oder weiblich
  • Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII, §41 in Verb. mit §34 SGB VIII

B.
WOHNGRUPPEN

  • Altersgruppe: keine Einschränkung
  • Geschlecht: männlich oder weiblich
  • Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII, §41 in Verb. mit §34 SGB VIII

JUGEND-WOHNGEMEINSCHAFTEN

  • Altersgruppe: keine Einschränkung
  • Geschlecht: männlich oder weiblich
  • Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII, §41 in Verb. mit §34 SGB VIII

D. SOZIALPÄDAGÖGISCH BETREUTES WOHNEN

  • Altersgruppe: keine Einschränkung
  • Geschlecht: männlich oder weiblich
  • Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII, §41 in Verb. mit §34 SGB VIII