Ein Zuhause auf Zeit

Familienanaloge Wohnformen

nach §34 SGB VIII und §32.2 Satz 2 SGB VIII

Familienanaloge Wohnformen sind ein zentrales Konzept der Fremdunterbringung nach §34 SGB VIII und §32.2 Satz 2 SGB VIII sowie in Verbindung mit § 41 SGB VIII. Sie bieten Kindern und Jugendlichen ein stabiles, sicheres und förderliches Umfeld

Rahmenbedingungen
für die Betreuung

  • Altersgruppe: keine Einschränkung

  • Geschlecht: männlich oder weiblich

  • Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII, § 41 i. V. m. § 34 SGB VIII, §33.2 Satz 2 SGB VIII (Erziehungsstelle / Fachpflegestelle)

Erziehung in familienanalogen
Wohnformen – Bindung
als Schlüssel

Erziehung bedeutet gezieltes Handeln, um gewünschte Verhaltensweisen zu fördern und unerwünschtes Verhalten zu reduzieren. Bindungsarbeit ist hierbei essenziell, um stabile emotionale Beziehungen aufzubauen.

Für wen sind familienanaloge Wohnformen geeignet?

Dieses Konzept richtet sich an Kinder und Jugendliche, die nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, z. B. aufgrund von:

  • Vernachlässigung

  • Gewalt

  • Alkohol- und Drogenmissbrauch

  • Traumatisierende Lebensumstände

Vor allem traumatisierte Kinder profitieren von einer familiären, verlässlichen Struktur.

Integration in ein funktionierendes Familiensystem

Die Unterbringung erfolgt in sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften oder familienähnlichen Strukturen, die den Alltag einer intakten Familie widerspiegeln.

Ein wesentlicher Bestandteil ist die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie im Rahmen der individuellen Hilfeplanung.

Wer kann eine familienanaloge Wohnform anbieten?

  • Familien (Kernfamilie, Patchwork, Einelternfamilie, gleichgeschlechtliche Paare)

  • Einzelne pädagogische Fachkräfte

Voraussetzung: pädagogische Ausbildung und Bereitschaft zur langfristigen Betreuung im eigenen Wohnraum.

Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte

  • Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung

  • Förderung der emotionalen, sozialen und schulischen Entwicklung

  • Gestaltung eines strukturierten Alltags

Ziel: Ein Zuhause bieten, das Sicherheit, Stabilität und Orientierung ermöglicht.

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Möchten Sie mehr über familienanaloge Wohnformen erfahren oder selbst eine Betreuungsstelle anbieten?

Familienanaloge Wohnformen

Altersgruppe: keine Einschränkung, Geschlecht: männlich oder weiblich, Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII, §41 in Verb. mit §34 SGB VIII, §33.2 Abs. 2 SGB VIII (Erziehungsstelle / Fachpflegestelle)

Wohngruppen

Altersgruppe: keine Einschränkung, Geschlecht: männlich oder weiblich, Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII, §41 in Verb. mit §34 SGB VIII

 

Jugendwohn-gemeinschaften

Altersgruppe: keine Einschränkung, Geschlecht: männlich oder weiblich, Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII, §41 in Verb. mit §34 SGB VIII

Sozialpädagogisch betreutes Wohnen

Altersgruppe: keine Einschränkung, Geschlecht: männlich oder weiblich, Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII, §41 in Verb. mit §34 SGB VIII