ANGEBOTE / EINRICHTUNGEN

Jede unserer pädagogischen Hilfen zur Erziehung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen, Besonderheiten sowie Schwierigkeiten eines jeden einzelnen Kindes und Jugendlichen. Angeknüpft an bestehende kognitive wie psychosoziale Ressourcen und angepasst an die sich ständig ändernden Entwicklungsphasen und –aufgaben, zeichnen sich unsere individual- und sozialpädagogischen Hilfeformen durch eine hohe Flexibilität in den Hilfsangeboten aus. Neben der Orientierung am Einzelfall, stehen bei mittel- bis langfristig intendierten Maßnahmen vor allem die Intensität, die Belastbarkeit sowie die Kontinuität der Betreuung mit entsprechendem Personalschlüssel im Vordergrund.

a. familienanaloge wohnformen
  • Altersgruppe: keine Einschränkung
  • Geschlecht: männlich oder weiblich
  • Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII, §41 in Verb. mit §34 SGB VIII

In familienanalogen Wohnformen, als Konzepte der Fremdunterbringung, soll eine an familienähnlichen Strukturen orientierte Erziehung stattfinden. Erziehung als ein zentraler Bestandteil intendiert dabei das zielgerichtete Handeln, um gewünschte Verhaltensweisen des Betreuten zu fördern und unerwünschtes Verhalten zu minimieren oder zu beseitigen. Für eine gute Erziehung sehen wir die Bindungsarbeit als essenziell an. 

In der Umsetzung heißt das, dass Kinder und Jugendliche, die in Form verschiedenster Fassetten erheblich benachteiligt sind und aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in ihren Herkunftsfamilien bleiben können (u.a. Alkohol- und Drogenkonsum, Vernachlässigung, Gewalt), in ein funktionierendes Familiensystem (familienanaloge Wohnformen oder sozialpädagogische Lebensgemeinschaften) integriert werden. Für traumatisierte Kinder eignet sich dieses Betreuungskonzept in besonderer Weise. Die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie wird in die Betreuungssituation einbezogen, sodass ein regelmäßiger Austausch im Rahmen der individuellen Hilfeplanung stattfindet. 

Dabei können die Betreuungsstellen sowohl Familien (u.a. Kernfamilie, Einelternfamilie, Patchworkfamilie, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft), als auch einzelne PädagogInnen sein. In jedem Falle müssen die betreuenden Personen pädagogisch ausgebildet sein. 

Die pädagogischen Fachkräfte erklären sich dazu bereit, das Kind/den Jugendlichen langfristig in ihrem eigenen Lebensund Wohnraum adäquat zu betreuen und zu fördern. Ferner übernehmen sie die Pflicht, umfassende Leistungen und Aufgaben einer Familie in dem familiären Zusammenleben mit den Kindern umzusetzen. 

Das Zusammenleben in ihrem neuen „Zuhause“ orientiert sich dabei an den Strukturen und der Alltagsgestaltung einer funktionalen Familie, welche durch den Aufbau und die Aufrechterhaltung einer gegenseitig respekt- und vertrauensvollen sowie wertschätzenden Beziehung zwischen dem Kind/Jugendlichen und der pädagogischen Fachkraft bzw. den pädagogischen Fachkräften gekennzeichnet ist.

b. wohngruppen
    • Altersgruppe: Kinder und Jugendliche
    • Geschlecht: koedukativ
    • Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII

    Unsere Wohngruppen stellen ein stationäres intensives sozialpädagogisches Angebot für Kinder und Jugendliche dar, die ein geschütztes, strukturiertes und somit ein entwicklungsförderndes Lebensumfeld benötigen. Feste Bezugspersonen und Ansprechpartner sind rund um die Uhr für sie da und begleiten sie im täglichen Leben, geben ihnen Orientierungshilfen und Sicherheit. Das Team setzt sich zusammen aus einer Gruppenleitung und pädagogischen Mitarbeitenden entsprechend des jeweiligen Betreuungsschlüssels. Je nach Angebotsausrichtung werden weitere fachspezifische Mitarbeitende vorgehalten (z.B. im Bereich Erlebnis-, Heil- oder Traumapädagogik). Die Wohngruppe befindet sich in einer ruhigen und gleichzeitig zentralen Wohngegend. Sie hat eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie Schulen, Freizeiteinrichtungen und Sportvereine. 

    Neben dem Gruppenalltag zur Förderung von sozialen Kompetenzen in der Gemeinschaft, bietet die Betreuung einen Rahmen, der alle Lebensbereiche, wie die Arbeit mit Herkunftsfamilie, die ressourcenorientierte Begleitung des Einzelnen auf der einen Seite, die Identifizierung und Bewältigung belastender und/oder traumatischer Erfahrungen auf der anderen Seite, in den Blick fasst. Mit einem ganzheitlichen Ansatz soll fernen eine umfassende Entwicklungsförderung im motorischen, sensorischen, kognitiven und emotionalen Bereich erreicht werden. In diesem Zusammenhang ist Das vorangestellte Ziel der pädagogischen Arbeit ist vor diesem Hintergrund die Anbahnung einer langfristigen Lebensperspektive sowohl bezogen auf die Unterbringung als auch im Kontext einer möglichen Rückführung in das Herkunftssystem oder einer Verselbstständigung. Damit einher geht die Hinführung zu einer Persönlichkeitsentwicklung, sodass zunehmende Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein für die eigene Lebensführung entstehen.

c. sozialpädagogische jugendwohngemeinschaften
    • Altersgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene
    • Geschlecht: männlich oder weiblich
    • Gesetzlicher Rahmen: § 34 SGB VIII, § 41 in Verb. mit § 34 SGB VIII

    Unsere Jugendwohngemeinschaften stellen ein intensives sozialpädagogisches Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 16. Lebensjahr (in Ausnahmefällen auch ab 15 Jahren) dar, die aus unterschiedlichen Gründen entweder nicht mehr in ihren Familien oder Wohngruppen leben können oder wollen, die aber auf dem Weg in ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung einer adäquaten „Übergangshilfe“ bedürfen.

    In den dafür vorgesehenen Wohngemeinschaften befinden sich vollständig ausgestattete und wohnlich eingerichtete Trainingswohnungen, die sich bedarfsentsprechend sowohl für 2er Belegungen als auch für das Einzelwohnen eignen. Außerdem befinden sich in den Häusern Büroräume und eine separate Betreuereinheit mit Schlafmöglichkeit. In einem pädagogisch geschützten Rahmen bekommen die Jugendlichen die Möglichkeit, das Leben in einer eigenen Wohnung zu erproben. Dabei dienen klare Strukturen und Absprachen der Orientierung.

d. sozialpädagogisch betreutes wohnen
    • Altersgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene
    • Geschlecht: männlich oder weiblich
    • Gesetzlicher Rahmen: § 34, § 41 SGB VIII in Verb. mit § 34 SGB VIII

    Unsere Jugendwohngemeinschaften stellen ein intensives sozialpädagogisches Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 16. Lebensjahr (in Ausnahmefällen auch ab 15 Jahren) dar, die aus unterschiedlichen Gründen entweder nicht mehr in ihren Familien oder Wohngruppen leben können oder wollen, die aber auf dem Weg in ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung einer adäquaten „Übergangshilfe“ bedürfen.

    In den dafür vorgesehenen Wohngemeinschaften befinden sich vollständig ausgestattete und wohnlich eingerichtete Trainingswohnungen, die sich bedarfsentsprechend sowohl für 2er Belegungen als auch für das Einzelwohnen eignen. Außerdem befinden sich in den Häusern Büroräume und eine separate Betreuereinheit mit Schlafmöglichkeit. In einem pädagogisch geschützten Rahmen bekommen die Jugendlichen die Möglichkeit, das Leben in einer eigenen Wohnung zu erproben. Dabei dienen klare Strukturen und Absprachen der Orientierung.

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